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„Betroffene dürfen nicht abwarten – sie müssen sofort handeln“

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Ein Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime zur FMA-Warnung über die TGI AG (Vaduz)


Redaktion: Herr Reime, die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein hat am 24. September 2025 eine Warnung vor der TGI AG in Vaduz veröffentlicht. Was bedeutet das für Verbraucher, die dort investiert haben?

Jens Reime: Eine FMA-Warnung ist ein ernstzunehmendes Signal. Sie bedeutet, dass ein Unternehmen keine aufsichtsrechtliche Genehmigung hat und nicht unter behördlicher Kontrolle steht. Für Anleger heißt das: Sie haben keine Sicherheiten durch die FMA und im Fall von Unregelmäßigkeiten müssen sie selbst – oft auf dem Klageweg – ihre Ansprüche geltend machen. Wer bei TGI AG investiert hat, sollte sofort handeln.

Redaktion: Welche konkreten Schritte empfehlen Sie Betroffenen?

Reime:

  1. Unterlagen sichern: Alle Verträge, Rechnungen, E-Mails, Kontoauszüge und Kommunikationsnachweise mit dem Unternehmen sichern.

  2. Bestände überprüfen: Klären, ob tatsächlich physisches Edelmetall gekauft und wo es verwahrt wurde.

  3. Zahlungen stoppen: Keine weiteren Einzahlungen oder Nachschüsse leisten, bevor die Rechtslage geklärt ist.

  4. Fristen notieren: Eventuelle Kündigungs- oder Rückforderungsfristen prüfen.

  5. Rechtsberatung einholen: Frühzeitig einen spezialisierten Anwalt einschalten, um Ansprüche vorzubereiten.

Redaktion: Viele Anleger gehen davon aus, dass Gold oder andere Edelmetalle sicher sind. Die FMA weist aber auf mögliche Totalverluste hin. Wie real ist dieses Risiko?

Reime: Das Risiko ist real. Gerade wenn Edelmetalle nicht physisch ausgeliefert, sondern „verwahrt“ werden, hängt alles von der Seriosität des Anbieters ab. Geht er insolvent oder verschwinden die Bestände, bleibt dem Anleger oft nur ein langwieriger und teurer Rechtsstreit. Da solche Anbieter nicht beaufsichtigt werden, greift auch kein Einlagensicherungs- oder Anlegerschutzfonds. Deshalb: Vorsicht bei hohen Nebenkosten und intransparenten Lagerkonzepten.

Redaktion: Wie können sich Anleger vor unseriösen Anbietern schützen?

Reime: Prüfen Sie vor jeder Investition, ob der Anbieter in offiziellen Registern wie dem der FMA oder der BaFin in Deutschland geführt wird. Sehen Sie sich Geschäftsberichte, Lagerstätten und Treuhandkonzepte an. Seriöse Anbieter liefern ohne Zögern alle Nachweise. Und: Nie unter Zeitdruck Verträge unterschreiben.

Redaktion: Was raten Sie Anlegern, die jetzt feststellen, dass sie möglicherweise Opfer geworden sind?

Reime: Je schneller man reagiert, desto besser. Dokumentieren Sie alles und holen Sie rechtlichen Rat ein. In vielen Fällen kann man zumindest Zahlungen zurückholen, Verträge anfechten oder Schadensersatzansprüche geltend machen – aber dafür sind klare Beweise nötig. Warten Sie nicht ab, bis das Unternehmen endgültig verschwindet.

Redaktion: Gibt es Anlaufstellen außer einem Anwalt?

Reime: Ja, man kann sich parallel auch an die FMA wenden und dort Verdachtsfälle melden. In Deutschland kann man sich an die Verbraucherzentralen wenden. Aber die rechtliche Durchsetzung – also Geld zurückholen – muss in der Regel individuell erfolgen, am besten mit fachanwaltlicher Unterstützung.

Fazit von Rechtsanwalt Jens Reime:

„Eine FMA-Warnung ist kein ‚kleiner Hinweis‘, sondern ein ernsthafter Warnschuss. Wer betroffen ist, sollte jetzt Unterlagen sichern, Zahlungen stoppen und Rechtsrat einholen.“

1 Komment

  • Was für ein Schmarrn hier erzählt wird. Natürlich ist die TGI nicht FMA reguliert, sie hat mit denen schlichtweg nichts zu tun. Sie ist ein Goldhändler . Sehen Sie sich mal TGI TV von gestern an: Helmut Kaltenegger hat uns gestern folgendes versproch: ER wird DIEBEWERTUNG zerstören, da er bis jetzt immer alles eingehalten hat, freuen wir uns schon auf die Umsetzung.
    Nochwas: DEmnächst geht die TGI an die Börse.

    Klaus

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