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Betreuungsgeld

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Ab dem Jahr 2013 erhalten Familien dann Wahlfreiheit, ob sie ihr Kind zuhause erziehen oder in eine Tageseinrichtung geben wollen. In beiden Fällen zahlt der Staat Zuschüsse. Neben dem nachhaltigen Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen sollen auch die Eltern von ein- und zweijährigen Kindern gefördert werden, die von staatlichen Betreuungsangeboten keinen Gebrauch machen. Sie erhalten ab August 2013 ein Betreuungsgeld von monatlich 100 Euro. Ab dem 1. August 2014 sollen dann 150 Euro pro Monat gezahlt werden. Einen zusätzlichen Bonus von 15 Euro erhält, wer das Betreuungsgeld für die private Altersvorsorge nutzt. Damit erhalten Eltern kontinuierlich Förderung in den ersten drei Lebensjahren: Zunächst bis zu 14 Monate Elterngeld, anschließend bis zu 22 Monate Betreuungsgeld.

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