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Betreuungsgeld

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Das Bundes­verfassungs­gericht hat in seinem Urteil vom 21. Juli das Gesetz zum Betreuungs­geld für verfassungs­widrig erklärt. Zuletzt erhielten Eltern monatlich 150 Euro, wenn sie für ihr Kind keine früh­kindliche Betreuung in öffentlich geförderten Tages­einrichtungen oder in öffentlich geförderter Kinder­tages­pflege in An­spruch nahmen. Im ersten Quartal 2015 wurde das Betreuungsgeld rund 455 000 Mal aus­gezahlt. Eltern in den neuen Ländern und Berlin nahmen dabei die staatliche Leistung anteilig deutlich seltener in Anspruch (29 500 Bezüge) als im früheren Bundes­gebiet (425 900 Bezüge). Auch die voraus­sichtliche Bezugs­dauer fiel in den neuen Ländern mit 15,5 Monaten wesentlich kürzer aus als im früheren Bundes­gebiet (20,0 Monate). Am kürzesten war sie mit 13,3 Monaten in Thüringen, am längsten in Bayern und Baden-Württemberg (20,6 bzw. 20,5 Monate).Während Eltern in Ost­deutschland relativ selten Betreuungs­geld bezogen, nahmen sie für ihr Kind deutlich häufiger eine Kinder­tages­betreuung in Anspruch als Eltern in West­deutschland: Im März 2014 lag die Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren in den neuen Ländern bei 52,0 %. Im früheren Bundes­gebiet waren dagegen nur 27,4 % aller Kinder unter drei Jahren in Kinder­tages­betreuung.

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