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Bestimmung des gemeinsamen Vertreters Design Hotels AG (jetzt Design Hotels GmbH)

qimono (CC0), Pixabay
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Design Hotels AG
(jetzt Design Hotels GmbH)

102 O 15/​21 SpruchG

In dem aus Anlass des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der ehemaligen Design Hotels AG hier anhängig gemachten Spruchverfahren hat das Gericht zum gemeinsamen Vertreter gemäß § 6 Abs. 1 SpruchG bestimmt:

Herrn Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin.

 

Landgericht Berlin

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