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Besteuerung von Unternehmen verändert

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Der Bundestag hat eine Änderung bei der Besteuerung kleiner und mittlerer Unternehmen verabschiedet.

Danach müssen die Unternehmen die Umsatzsteuer erst dann zahlen, wenn die Rechnung bezahlt ist. In den vergangenen Jahren gab es diese Möglichkeit nur für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500.000 Euro. Die Regelung war bis Jahresende befristet.

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