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Anlegerschutz

Bestellung eines gemeinsamen Vertreters AMIRA Verwaltungs AG

geralt (CC0), Pixabay
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Landgericht München I

Bekanntmachung

5 HK O 8626/​21

Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der AMIRA Verwaltungs AG anhängig. Antragsgegnerin ist die AMIRA VERWALTUNGS SE (vormals Blitz 11263 SE).

Zur gemeinsamen Vertreterin der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde daher nunmehr bestellt:

Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Schüppen
Ottostraße 3
80333 München
Tel.: 089 23 23 96 89 0

Dr. Krenek, Vorsitzender Richter am Landgericht

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