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Bestellung einer gemeinsamen Vertreterin Sinner AG

geralt (CC0), Pixabay
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Landgericht Mannheim

23 O 10/​22 SpruchG

In dem Spruchverfahren – 23 0 10/​22 SpruchG – vor dem Landgericht Mannheim gegen die SBS Familien – Verwaltungs AG, Georgiensteige 12, 75175 Pforzheim im Zusammenhang mit dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß § 327 a AktG aus der Sinner AG, Dumersheimer Str. 59, 76185 Karlsruhe, wurde als Vertreterin der außenstehenden Aktionäre bestimmt:

Frau Rechtsanwältin Daniela Bergdolt, Nibelungenstr. 84, 80639 München

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