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Bestellung des gemeinsamen Vertreters Lenovo Germany Holding GmbH – MEDION AG

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Landgericht Dortmund

Beschluss

18 O 5/​25 [AktE]

In dem Verfahren nach dem AktG Rolle u.a. gegen Lenovo Germany Holding GmbH hat die IV. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Pachur beschlossen:

Herr Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin, wird zum gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre bestellt (§ 6 Abs. 1 SpruchG).

 

Dortmund, 30.04.2025

18. Zivilkammer – IV. Kammer für Handelssachen

Der Vorsitzende

Pachur
Vorsitzender Richter am Landgericht

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