Landgericht DortmundBeschluss18 O 5/25 [AktE] In dem Verfahren nach dem AktG Rolle u.a. gegen Lenovo Germany Holding GmbH hat die IV. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Pachur beschlossen: Herr Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin, wird zum gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre bestellt (§ 6 Abs. 1 SpruchG).
Dortmund, 30.04.2025 18. Zivilkammer – IV. Kammer für Handelssachen Der Vorsitzende Pachur |
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