Bayerisches Oberstes Landesgericht101 W 23/25 In Sachen
Verfahrensbevollmächtigter zu 1 – 4: Verfahrensbevollmächtigter zu 12: Verfahrensbevollmächtigte zu 13, 27 – 33: Verfahrensbevollmächtigte zu 43:
gegen
Marquard Media International AG, gesetzlich vertreten durch den Verwaltungsrat, Dorfstraße 13, CH-6340 Baar, Schweiz Verfahrensbevollmächtigte: wegen Barabfindung erlässt das Bayerische Oberste Landesgericht – 1. Zivilsenat – durch die Präsidentin des Bayerischen Obersten Landesgerichts Dr. Schmidt, die Richterin am Bayerischen Obersten Landesgericht von Geldern-Crispendorf und die Richterin am Bayerischen Obersten Landesgericht Dr. Schwegler am 3. Juli 2025 folgenden BeschlussNachdem der bisherige gemeinsame Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre der Computec Media AG seine Anwaltszulassung zurückgegeben hat, wird für das bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht in zweiter Instanz unter dem Aktenzeichen 101 W 23/25 anhängige Verfahren zur gemeinsamen Vertreterin der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) bestellt: Rechtsanwältin Daniela A. Bergdolt
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