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Vorsicht

Beschluss im Insolvenzverfahren der W3 Internet Marketing Lorenz GmbH

Ratfink1973 (CC0), Pixabay
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Aktenzeichen: 36w IN 2397/24
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht


Sachverhalt:
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der W3 Internet Marketing Lorenz GmbH, ehemals Friedrichstraße 95, 10117 Berlin, Register-Nr.: HRB 142329, vertreten durch den Geschäftsführer Vinzenz Maximilian Weber, wurde folgender Beschluss gefasst:


Beschluss:
Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.


Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen.

  • Fristbeginn:
    Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls keine Verkündung erfolgt, mit der Zustellung beziehungsweise der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

    Die öffentliche Bekanntmachung gilt als zugestellt, wenn zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung vergangen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO).

  • Form der Beschwerde:
    Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Sie ist vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Hinweise zur elektronischen Einreichung:
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt hierbei nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Rechtsbehelfe von Rechtsanwälten, Notaren, Behörden oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts müssen grundsätzlich als elektronisches Dokument übermittelt werden, es sei denn, technische Hinderungsgründe bestehen.

Elektronische Dokumente müssen:

  • Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortlichen Person versehen sein oder
  • Von der verantwortlichen Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg übermittelt werden.

Die Übermittlung erfolgt entweder über einen sicheren Übermittlungsweg oder über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Für weitere Details zur elektronischen Kommunikation wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs (ERVV) sowie auf www.justiz.de verwiesen.


Berlin, den 18. November 2024
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht

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