Deutschland

Berufung zurückgewiesen

succo (CC0), Pixabay
Teilen

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts unter Vorsitz von Richter Markus Geßler hat die Berufung einer Strafverteidigerin des Inspekteurs der Polizei Baden-Württemberg abgelehnt und somit das Urteil des Landgerichts Stuttgart bestätigt. Der Strafverteidigerin wurde untersagt, bestimmte Äußerungen über eine Klägerin zu tätigen, die sie in einer Presseerklärung vom 21. April 2023 gemacht hatte. Diese Äußerungen betrafen unter anderem falsche Beschuldigungen und persönliche Angriffe gegen die Klägerin im Kontext eines nicht rechtskräftigen Strafverfahrens. Der Senat wertete die Äußerungen als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Klägerin und wies die Berufung der Strafverteidigerin zurück. Die Entscheidung ist rechtskräftig, da eine Revision im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht möglich ist.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Deutschland

Spende eines Milliardärs in Höhe von 18.000 Euro an die AfD sorgt für Kritik

Der Unternehmer Kurt Krieger, Gründer der Möbelkette Höffner, hat im Jahr 2024...

Deutschland

Tarifeinigung für 925.000 Beschäftigte: 5,8 Prozent mehr Lohn im öffentlichen Dienst

Nach intensiven Verhandlungen ist der Tarifstreit im öffentlichen Dienst der Länder beigelegt....

Deutschland

Butter für 99 Cent: Milchprodukte deutlich günstiger – Preisdruck auf Bauern wächst

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich auf eine spürbare Entlastung beim Einkauf von...

Deutschland

Bundesweite Drohschreiben: Ermittler durchsuchen Wohnungen in drei Bundesländern

Nach einer Serie von Bombendrohungen gegen öffentliche Einrichtungen haben Ermittler in Niedersachsen,...