Es war eine Frage der Zeit, bis die genannten Herren von Anlegern verklagt werden würden. Nun also fordern über 100 Anleger knapp sieben Millionen Euro von den genannten Firmenchefs des Essinger Schrottverwerters Scholz. Sie werfen in ihrer Klage Vater und Sohn Scholz unter anderem Betrug und Kapitalanlagebetrug bei der Ausgabe der Scholz-Anleihe vor. Ein Vorwurf nicht nur mit zivilrechtlicher, sondern auch strafrechtlicher Relevanz.Die Herren Scholz sollen die Anleger „nicht über die Umstände der Anleihen-Emission aufgeklärt“ haben, so der mit der Klage betraute Rechtsanwalt in einem Gespräch mit Medien. Er vertritt genannte über 100 Anleger und hat für diese am Donnerstag dieser Woche nun Klage beim Landgericht in Ellwangen eingereicht. Vater und Sohn sollen „den schlechten Zustand des Unternehmens verschwiegen und falsche Angaben“ gemacht haben, behauptet der mit der Klage betraute Rechtsanwalt auf seinem Onlineportal. Denn das über die ausgegebene Anleihe eingesammelte Geld soll nicht wie vorgesehen, in die Sanierung der Scholz AG geflossen, sondern dazu verwendet worden sein, eine Fehlinvestition in Australien für rund 110 Millionen Euro aufzufangen. „Das sind fast 60 Prozent der Anleihemittel“, so der Vorwurf der Kläger.
Ob das Landgericht in Ellwangen der Auffassung der klagenden Anleger folgen wird, werden die Prozesstermine im nächsten Jahr zeigen. In einer Stellungnahme haben beide Herren gegenüber Medien übrigens die Vorwürfe komplett bestritten. Man habe keine falschen Angaben bei der Ausgabe der Anleihen gemacht. Die Anleihe hatte damals ein Gesamtvolumen von über 180 Millionen Euro. Die Anleger erlitten nahezu einen Totalverlust. Man darf gespannt sein, ob es den Klägern gelingt, eine Verurteilung der Herren Scholz zu erreichen. Mit dem Vorgang „Schrott-Scholz“ vertraute Rechtsanwälte sehen die Aussichten für die Anleger als „nicht besonders aussichtsreich“. das Verfahren wird sicherlich auch nicht in letzter Instanz bei einem Landgericht entschieden werden, sondern es wird wahrscheinlich der Entscheidung eines OLG’s bedürfen, um zu einer endgültigen Entscheidung zu kommen.
Kommentar hinterlassen