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Bericht: Vorläufige Insolvenzverwaltung für GD Medienverlag GmbH & Co. KG angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der GD Medienverlag GmbH & Co. KG, Hofstr. 17, 48712 Gescher, hat das Amtsgericht Münster (Aktenzeichen: 87 IN 40/24) am 28. Oktober 2024 um 10:19 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die GD Medienverlag GmbH & Co. KG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRA 5649 eingetragen und wird durch die GD Medienverlag GmbH, vertreten von den Geschäftsführern Hartwig Espeter und Michael Aholt, vertreten.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Nils Meißner, Wilbecke 15, 46325 Borken, bestellt. Ab sofort sind Verfügungen der GD Medienverlag GmbH & Co. KG über Vermögenswerte nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig. Zahlungen von Drittschuldnern an die Schuldnerin sind untersagt. Rechtsanwalt Meißner ist befugt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner sind angewiesen, nur unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Das Gericht hat außerdem angeordnet, dass Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Vermögen der GD Medienverlag GmbH & Co. KG vorerst eingestellt werden. Dies gilt jedoch nicht für unbewegliche Gegenstände.

Dieser Beschluss dient dazu, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten.

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