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Bericht: Insolvenzverfahren der MDE Bauunternehmen GmbH: Vorläufige Verwaltung angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Am 23. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Hannover im Insolvenzantragsverfahren der MDE Bauunternehmen GmbH aus Garbsen die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Die Gesellschaft, die unter der Adresse Dietrichstraße 14 in 30827 Garbsen ansässig ist und im Handelsregister unter HRB 222535 geführt wird, wird von Geschäftsführer Denis Muric vertreten. Mit der Entscheidung ist es dem Unternehmen untersagt, eigenständig Verfügungen vorzunehmen, die nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Johannes Franke aus Hannover bestellt. Er wird die Vermögenswerte des Unternehmens sichern und eine Bestandsaufnahme vornehmen, um den Fortgang des Verfahrens zu unterstützen. Rechtsanwalt Franke ist unter der Anschrift Gneisenaustraße 4, 30175 Hannover erreichbar, und weitere Informationen finden sich auf seiner Website www.franke-rechtsanwaelte.de.
Rechte der Gläubiger und weitere Hinweise

Gläubiger des Bauunternehmens sind aufgefordert, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die MDE Bauunternehmen GmbH nur unter Berücksichtigung der angeordneten Maßnahmen zu erbringen. Der vollständige Beschluss des Amtsgerichts kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hannover eingesehen werden.
Möglichkeiten der Beschwerde

Die MDE Bauunternehmen GmbH hat das Recht, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen. Auch Gläubiger können unter bestimmten Voraussetzungen, wie der Rüge der internationalen Zuständigkeit, Beschwerde einlegen. Die Frist für die Einreichung einer Beschwerde beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung.

Das Amtsgericht Hannover hat die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses durchgeführt, und der vollständige Text sowie weiterführende Informationen sind online zugänglich.

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