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Berichtigung der Fünften Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung

coyot (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Berichtigung
der Fünften Verordnung
zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung

Vom 8. Juni 2022

Artikel 1 der Fünften Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 25. Mai 2022 (BAnz AT 30.05.2022 V2) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
In Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc sind die Wörter „In Satz 5“ durch die Wörter „In dem neuen Satz 4“ zu ersetzen.
2.
In Nummer 6 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc sind die Wörter „In Satz 3“ durch die Wörter „In dem neuen Satz 2“ zu ersetzen.
Bonn, den 8. Juni 2022

Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrag
Heiko Rottmann-Großner

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