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Bericht: CG MI6 Office GmbH & Co. KG Insolvenz

geralt (CC0), Pixabay
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Gericht und Aktenzeichen:
Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht, Aktenzeichen: 403 IN 1968/24

Verfahren:
Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der CG MI6 Office GmbH & Co. KG, vertreten durch die GGp Verwaltungs GmbH (persönlich haftende Gesellschafterin), diese vertreten durch die Geschäftsführer Ulf Graichen und Christoph Gröner. Die Schuldnerin hat ihren Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRA 36896).

Entscheidung vom 07.11.2024:
Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse werden folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Vorläufiger Insolvenzverwalter:
    Bestellung von Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer (White & Case LLP, Leipzig).
  2. Allgemeiner Zustimmungsvorbehalt:
    Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  3. Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Sicherung und Erhalt des Schuldnervermögens.
    • Berechtigung zur Besitznahme und Einziehung von Forderungen (inkl. Bankguthaben).
    • Eröffnung neuer Konten und Begründung von Masseverbindlichkeiten.
  4. Leistungen an Drittschuldner:
    Zahlungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, es sei denn, dieser stimmt Zahlungen an die Schuldnerin zu.
  5. Informationsrechte:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter darf Auskünfte von Dritten (z. B. Banken) einholen.
  6. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin (außer in unbewegliche Gegenstände) werden vorläufig untersagt bzw. eingestellt.

Hinweis:
Die endgültige Klärung der örtlichen Zuständigkeit des Insolvenzgerichts steht noch aus. Diese Unsicherheit hindert jedoch nicht die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Beschluss ist die sofortige Beschwerde möglich.

  • Einreichungsfrist: Zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung.
  • Zustellung gilt als erfolgt:
    • Drei Tage nach Aufgabe zur Post (bei Briefversand).
    • Zwei Tage nach Veröffentlichung im Internet (bei öffentlicher Bekanntmachung).
  • Die Beschwerde kann schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingereicht werden und soll begründet werden.

Der Beschluss liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts bereit.

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