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Bericht: Amtsgericht Duisburg – Bekanntmachung im Insolvenzverfahren

geralt (CC0), Pixabay
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Amtsgericht Duisburg – Bekanntmachung im Insolvenzverfahren

Aktenzeichen: 611 IN 79/24

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Quadrum Consult GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 29005, Düsseldorfer Straße 12, 45481 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Silke Schwetschenau, Schwarze Kamp 38, 48249 Dülmen, wurde am 22.10.2024 um 15:00 Uhr folgende Anordnung getroffen:

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen, bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Quadrum Consult GmbH (Drittschuldnern) ist es untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Drittschuldner werden angewiesen, Zahlungen nur unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Duisburg, den 22.10.2024
Amtsgericht Duisburg

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