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Bericht: Amtsgericht Düsseldorf: Vorläufiger Insolvenzverwalter für Finamon AG bestellt

geralt (CC0), Pixabay
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Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 219/24

Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Finamon AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 97146, mit Sitz in der Werftstraße 47, 40549 Düsseldorf und gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Uwe Thiess, wurde am 30.10.2024, um 13:41 Uhr, eine gerichtliche Anordnung getroffen.

Gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) wurde Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, mit Kanzleisitz am Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ab sofort sind alle Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. InsO).

Darüber hinaus ist es den Schuldnern der Finamon AG (Drittschuldnern) untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ausdrücklich ermächtigt, die Bankguthaben und sonstige Forderungen der Finamon AG einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden angewiesen, ausschließlich unter Beachtung dieser gerichtlichen Verfügung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Aktenzeichen: 502 IN 219/24
Amtsgericht Düsseldorf, 30.10.2024

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