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Vorsicht

Bericht zur vorläufigen Insolvenzverwaltung der CHRISTBURK Grundbesitz GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der CHRISTBURK Grundbesitz GmbH, Wackenbergstraße 93, 13156 Berlin (HRB 74322), am 10. Dezember 2024 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Ziel dieser Maßnahmen ist es, das Vermögen der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Hintergrund der Insolvenz

Die CHRISTBURK Grundbesitz GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Burkhard Schmidt, hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt. Das Unternehmen, das auf dem Immobilienmarkt tätig ist, sieht sich offenbar mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert, die zu diesem Schritt führten. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 36c IN 8211/24 geführt.

Anordnung von Sicherungsmaßnahmen

Um eine geordnete Abwicklung des Verfahrens sicherzustellen, hat das Gericht folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Verbot von Zwangsvollstreckungen:
    Sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung von Arrestbefehlen und einstweiligen Verfügungen, sind untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt. Ausgenommen von dieser Regelung sind unbewegliche Vermögensgegenstände, die weiterhin vollstreckt werden können.
  2. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Brachwitz, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin, ernannt. Er übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO).
  3. Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin:
    Verfügungen der CHRISTBURK Grundbesitz GmbH über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Insbesondere die Einziehung von Außenständen durch die Schuldnerin ist untersagt.
  4. Befugnisse des Insolvenzverwalters:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt:

    • Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen,
    • eingehende Gelder und Schecks entgegenzunehmen,
    • ein Insolvenzsonderkonto einzurichten und zu führen,
    • Nachforschungen in den Geschäftsräumen der Schuldnerin anzustellen sowie Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen.
      Außerdem ist der Insolvenzverwalter ermächtigt, Auskünfte bei Dritten – wie Banken, Versicherungen, Behörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften – einzuholen und Grundbücher einzusehen, soweit diese Eintragungen bezüglich der Schuldnerin enthalten.
  5. Zahlungsverbot an die Schuldnerin:
    Drittschuldnern (also Personen, die Forderungen gegenüber der Schuldnerin haben) ist es untersagt, Zahlungen an die CHRISTBURK Grundbesitz GmbH zu leisten. Stattdessen müssen sie Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter richten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg kann binnen zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich bei dem Amtsgericht Charlottenburg oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen. Elektronische Einreichungen sind ebenfalls möglich, sofern diese den Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entsprechen.

Ausblick auf die weiteren Schritte

Die angeordneten Maßnahmen dienen der Sicherung des Vermögens der CHRISTBURK Grundbesitz GmbH, bis eine Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in dieser Zeit die Vermögensverhältnisse des Unternehmens prüfen und ein Gutachten erstellen, das als Grundlage für die gerichtliche Entscheidung dient.

Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, erhalten die Gläubiger die Möglichkeit, ihre Ansprüche anzumelden. Parallel dazu wird geprüft, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob es zu einer geordneten Abwicklung kommen wird.

Kontaktinformationen des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rechtsanwalt Frank Brachwitz
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24
10785 Berlin

Die Sicherungsmaßnahmen unterstreichen die Bedeutung der geordneten Verfahrensführung und den Schutz der Interessen der Gläubiger. Die nächsten Wochen werden entscheidend sein, um zu klären, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder ob es zu einer Liquidation kommen wird.

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