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Bericht zur Insolvenzsache der CE Projekt GmbH Consulting Engineers

SimonMichaelHill (CC0), Pixabay
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 Das Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht – hat im Verfahren unter dem Aktenzeichen 405 IN 442/25 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der CE Projekt GmbH Consulting Engineers, Zimmerstraße 1, 04109 Leipzig, durch Beschluss vom 03.02.2026 mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Leipzig unter der Handelsregisternummer HRB 36175 eingetragen und wurde durch ihren Geschäftsführer Jörg Herbert Peper vertreten.

Der ablehnende Beschluss bedeutet, dass das Gericht die Einleitung eines Insolvenzverfahrens wegen fehlender Masse – also unzureichender finanzieller Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten – nicht durchführen wird. Damit bleibt das Unternehmen formal bestehen, ohne dass ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Der Beschluss liegt zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Leipzig aus.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Notfrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

Die Beschwerde ist schriftlich beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle zu erklären. Auch die Erklärung zur Niederschrift bei einem anderen Amtsgericht ist möglich, sofern diese fristgerecht an das zuständige Gericht weitergeleitet wird.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des Beschlusses sowie die ausdrückliche Erklärung über die Einlegung der Beschwerde enthalten und ist zu unterzeichnen.

Hinweis zur elektronischen Einreichung

Eine Einreichung der Beschwerde ist auch elektronisch möglich, sofern diese den Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entspricht. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.

Für Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts besteht eine Pflicht zur elektronischen Übermittlung mit qualifizierter Signatur oder über sichere Übermittlungswege nach § 130a ZPO.

Weitere Informationen finden Sie unter:
👉 https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php

Fazit

Mit der Abweisung mangels Masse wird der CE Projekt GmbH ein reguläres Insolvenzverfahren verwehrt. Für Gläubiger bedeutet dies, dass keine offizielle Verwertung und keine geordnete Verteilung möglicher Vermögenswerte stattfindet. Die Beteiligten haben nun noch die Möglichkeit, innerhalb der Beschwerdefrist Rechtsmittel einzulegen.

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