Am 19. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Hamburg im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der HOME Nobistor GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Nobistor 16, 22767 Hamburg, erste Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet.
Die Gesellschaft wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Northstone Real Estate Management GmbH, vertreten. Geschäftsführer der Northstone Real Estate Management GmbH ist Herr Oliver Talanga.
Gerichtliche Anordnungen
- Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann bestellt.- Kontaktinformationen:
- Adresse: Rathausstraße 2, 20095 Hamburg
- Telefon: [Bitte beim Gericht oder Verwalter erfragen]
- Kontaktinformationen:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis
Verfügungen der HOME Nobistor GmbH & Co. KG über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme soll die Insolvenzmasse sichern und eine geordnete Abwicklung gewährleisten. - Einziehung von Forderungen und Bankguthaben
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Forderungen und Bankguthaben der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. - Einstellung und Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen, ausgenommen gegen unbewegliche Gegenstände, werden eingestellt. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind untersagt. - Anweisung an Drittschuldner
Drittschuldner der HOME Nobistor GmbH & Co. KG sind angewiesen, Zahlungen oder andere Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Hintergrund des Verfahrens
Die HOME Nobistor GmbH & Co. KG, ein Unternehmen im Immobilienbereich, sieht sich aufgrund finanzieller Schwierigkeiten mit einem Insolvenzantrag konfrontiert. Ziel der gerichtlichen Maßnahmen ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu schützen.
Ausblick
In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft prüfen, um festzustellen, ob die Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichen. Gleichzeitig wird geprüft, ob eine Sanierung oder Abwicklung des Unternehmens möglich ist.
Amtsgericht Hamburg
19. Dezember 2024
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