Startseite Vorsicht Bericht zum Insolvenzantragsverfahren der HOME Nobistor GmbH & Co. KG
Vorsicht

Bericht zum Insolvenzantragsverfahren der HOME Nobistor GmbH & Co. KG

viarami (CC0), Pixabay
Teilen

Am 19. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Hamburg im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der HOME Nobistor GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Nobistor 16, 22767 Hamburg, erste Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet.

Die Gesellschaft wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Northstone Real Estate Management GmbH, vertreten. Geschäftsführer der Northstone Real Estate Management GmbH ist Herr Oliver Talanga.

Gerichtliche Anordnungen

  1. Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann bestellt.

    • Kontaktinformationen:
      • Adresse: Rathausstraße 2, 20095 Hamburg
      • Telefon: [Bitte beim Gericht oder Verwalter erfragen]
  2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis
    Verfügungen der HOME Nobistor GmbH & Co. KG über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme soll die Insolvenzmasse sichern und eine geordnete Abwicklung gewährleisten.
  3. Einziehung von Forderungen und Bankguthaben
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Forderungen und Bankguthaben der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  4. Einstellung und Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
    Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen, ausgenommen gegen unbewegliche Gegenstände, werden eingestellt. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind untersagt.
  5. Anweisung an Drittschuldner
    Drittschuldner der HOME Nobistor GmbH & Co. KG sind angewiesen, Zahlungen oder andere Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Hintergrund des Verfahrens

Die HOME Nobistor GmbH & Co. KG, ein Unternehmen im Immobilienbereich, sieht sich aufgrund finanzieller Schwierigkeiten mit einem Insolvenzantrag konfrontiert. Ziel der gerichtlichen Maßnahmen ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu schützen.

Ausblick

In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft prüfen, um festzustellen, ob die Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichen. Gleichzeitig wird geprüft, ob eine Sanierung oder Abwicklung des Unternehmens möglich ist.

Amtsgericht Hamburg
19. Dezember 2024

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Vorsicht

Finger weg von Trodu – das ist ein klassisches Warnsignal!

Frage: Herr Rechtsanwalt Blazek, die BaFin warnt aktuell vor den Websites trodu(.)co...

Vorsicht

„Warnsignale früh erkennen“ – Interview mit Rechtsanwalt Blazek zum BaFin-Alarm über RenTech & Eagle Global

Interviewer: Herr Blazek, die BaFin warnt aktuell vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen wie...

Vorsicht

SCATRK, nicovermoegensberatung.de & earthcap.de – Rechtsanwalt Reime erklärt, wie sich Anleger vor Betrugsfallen schützen können

Interviewer:Herr Rechtsanwalt Reime, die BaFin warnt aktuell vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen und...

Vorsicht

Neue Betrugswelle: Gefälschte Finanz-Online-Nachrichten räumen Konten leer – Opfer verliert 500.000 Euro

Eine neue Betrugsmasche sorgt in Österreich derzeit für Aufsehen: Kriminelle verschicken gefälschte...