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Bericht: Vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren der Master’s Home Immobilien GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Rosenheim hat im Insolvenzantragsverfahren der Master’s Home Immobilien GmbH (HRB 24209) eine wichtige Entscheidung getroffen. Das Unternehmen mit Sitz in der Oberschlesienstraße 24a, 83024 Rosenheim, vertreten durch Geschäftsführer Martin Gregor Frick, befindet sich in einem Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen.

Am 11. November 2024 wurde zur Sicherung des Vermögens ein allgemeines Verfügungsverbot gegen den Geschäftsführer erlassen.

Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Das Gericht hat Herrn Martin Gregor Frick untersagt, ohne Genehmigung über das Vermögen der Schuldnerin zu verfügen. Dies schließt auch die Einziehung von Forderungen gegenüber Drittschuldnern ein. Zudem wurde den Drittschuldnern untersagt, Zahlungen an die Master’s Home Immobilien GmbH zu leisten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Betroffene können gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Rosenheim schriftlich oder zu Protokoll einzureichen. Alternativ können Rechtsbehelfe auch als elektronisches Dokument übermittelt werden, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Elektronische Einreichung

Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Die genauen Anforderungen sind auf der Website der Justiz (www.justiz.de) einsehbar.

Amtsgericht Rosenheim – Insolvenzgericht, 11. November 2024

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