Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der WKK GmbH & Co. KG mit Sitz im Ortsteil Basdorf, Kiesweg 1, 16348 Wandlitz, vorläufige Sicherungsmaßnahmen eingeleitet. Die Gesellschaft wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin vertreten, die wiederum von einem Geschäftsführer geleitet wird.
Am 7. November 2024 wurde Rechtsanwältin Andrea Krüger-Fehlau, mit Kanzleisitz in der Schinkelstraße 32, 17268 Templin, zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Die Anordnung erfolgte auf Grundlage von § 21 Abs. 2 Nr. 1, 2 der Insolvenzordnung (InsO).
Im Zuge des Verfahrens hat das Gericht weitreichende Verfügungsbeschränkungen für die WKK GmbH & Co. KG verhängt:
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und Gläubigerinteressen zu wahren. Sie wird die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüfen, die Unternehmensführung überwachen und Maßnahmen zur Erhaltung der Insolvenzmasse einleiten.
Parallel dazu obliegt es der vorläufigen Verwalterin, zu beurteilen, ob ausreichende Mittel für die Fortführung des Geschäftsbetriebs vorhanden sind oder ob ein geregelter Übergang in ein reguläres Insolvenzverfahren notwendig ist.
Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) wird auf Basis der durch die vorläufige Insolvenzverwalterin ermittelten Informationen entscheiden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Bis dahin bleibt der Schutz der Insolvenzmasse oberstes Ziel.
Weitere Verfahrensdetails können von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
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