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Bericht: Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Smileforyou MVZ GmbH angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Landshut hat am 14. Oktober 2024 im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Smileforyou MVZ GmbH, ansässig in Dr.-Ulrich-Weg 1, 85435 Erding, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Dr. Widu Friedrich Ovidiu, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 209800 eingetragen.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Im Rahmen der Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) wurde der Rechtsanwalt Daniel Barth, Am Söldnermoos 17, 85399 Hallbergmoos, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ab sofort sind Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO). Diese Anordnung umfasst auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Landshut, Maximilianstraße 22, 84028 Landshut, eingelegt werden. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung der Entscheidung, der Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die Beschwerde kann schriftlich oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht erforderlich, die Beschwerdeschrift muss jedoch die angefochtene Entscheidung benennen und eine Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.

Elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen

Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden, allerdings genügt eine einfache E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Die genauen Anforderungen für die elektronische Kommunikation sind in der Elektronischen-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) festgelegt.

Fazit

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll das Vermögen der Smileforyou MVZ GmbH vor nachteiligen Veränderungen geschützt werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die finanziellen Angelegenheiten der Gesellschaft überwachen und entsprechende Maßnahmen einleiten, um die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Amtsgericht Landshut – Insolvenzgericht, 14. Oktober 2024

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