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Bericht: Vorläufige Insolvenzverwaltung für ZMKG Praxisklinik München MVZ GmbH angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Am 24. Oktober 2024 hat das Amtsgericht München eine vorläufige Insolvenzverwaltung für die ZMKG Praxisklinik München MVZ GmbH mit Sitz in der Cuvilliésstraße 14a, 81679 München, angeordnet. Die Entscheidung erfolgte im Rahmen des Antrags des Unternehmens auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen. Die Gesellschaft wird von Geschäftsführer Dr. Sven Dannemann vertreten und ist unter der Handelsregisternummer HRB 283258 beim Amtsgericht München eingetragen.

Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens

Um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, wurde gemäß § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Beschluss sieht vor, dass sämtliche Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dies umfasst auch die Einziehung von Außenständen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München. Dr. Jaffé gilt als erfahrener Insolvenzverwalter, der bereits in zahlreichen bedeutenden Verfahren tätig war.

Gründe für die Anordnung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung soll verhindern, dass Vermögenswerte der ZMKG Praxisklinik München MVZ GmbH während der laufenden Verfahren verschoben oder unrechtmäßig verwendet werden, was die Aussichten der Gläubiger auf eine gerechte Befriedigung ihrer Ansprüche beeinträchtigen könnte. Durch die Anordnung wird sichergestellt, dass der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin genau untersuchen und Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte ergreifen kann.

Rechte der Beteiligten und Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Diese Frist beginnt entweder mit der Verkündung des Beschlusses, der Zustellung an die Beteiligten oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München einzulegen. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.

Elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen

Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden. Allerdings müssen elektronische Dokumente entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt dabei den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Ausblick

In den kommenden Wochen wird Dr. Michael Jaffé die wirtschaftliche Situation der ZMKG Praxisklinik München MVZ GmbH analysieren und prüfen, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird. Ziel ist es, eine geordnete Abwicklung oder gegebenenfalls eine Sanierung des Unternehmens einzuleiten. Die Gläubiger werden in diesem Prozess die Möglichkeit haben, ihre Forderungen anzumelden und auf eine Quote zu hoffen.

Die ZMKG Praxisklinik München MVZ GmbH ist auf medizinische Dienstleistungen spezialisiert und betreibt eine Praxis in München. Die genauen Hintergründe der finanziellen Schwierigkeiten sind bislang nicht bekannt. Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung sind jedoch erste Maßnahmen zur Stabilisierung und Sicherung des Unternehmensvermögens getroffen worden.

Betroffene Gläubiger und Vertragspartner sollten nun zeitnah prüfen, welche rechtlichen Schritte sie einleiten können, um ihre Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend zu machen.

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