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Bericht: Vorläufige Insolvenzverwaltung für Solardeus GmbH angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Am 25. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Leipzig die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Solardeus GmbH aus Leipzig eingeleitet. Das Unternehmen, das im Handelsregister unter HRB 40894 geführt wird, steht unter der Leitung von Geschäftsführer Eric Goth.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Mario Sänger von der Kanzlei Brinkmann & Partner in Leipzig bestellt. Sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Solardeus GmbH dürfen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters erfolgen, um die Insolvenzmasse zu sichern und zu schützen.

Die Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters umfassen die Überwachung der Unternehmensführung sowie die Sicherung und Verwaltung des Vermögens im Interesse der Gläubiger. Der Verwalter ist befugt, Forderungen und Bankguthaben auf ein für die Insolvenzmasse eingerichtetes Sonderkonto einzuziehen und kann die Geschäftsräume der Schuldnerin betreten, um Nachforschungen durchzuführen und relevante Informationen von Dritten oder aus Registern einzuholen.

Gleichzeitig sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Solardeus GmbH, soweit sie bewegliches Vermögen betreffen, vorübergehend ausgesetzt. Neue Zwangsvollstreckungen werden untersagt, mit Ausnahme von Verfahren zur Erteilung der Vermögensauskunft.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Leipzig eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Rechtsmittel können schriftlich, zur Niederschrift oder als elektronisches Dokument eingereicht werden, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung sind auf der Website der Justiz unter www.justiz.de abrufbar.

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