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Bericht: Vorläufige Insolvenzverwaltung für Edelbau GmbH angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Münster hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 77 IN 61/24 am 5. November 2024 um 14:38 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Edelbau GmbH, Kohkamp 25, 48624 Schöppingen, angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 18759 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Arthur Edel vertreten.

Anordnung des Gerichts

Das Gericht hat folgende Maßnahmen gemäß den §§ 21, 22 InsO beschlossen:

  1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dipl.-Betriebswirt und Steuerberater Marcus Bolwin, Düppelstraße 3, 48599 Gronau, bestellt.
  2. Zustimmungsvorbehalt:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  3. Einziehungsbefugnis und Zahlungsverbot:
    Drittschuldnern der Edelbau GmbH ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  4. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sowie die Vollziehung von Arrest- oder einstweiligen Verfügungen gegen die Schuldnerin werden untersagt, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorübergehend eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Hintergrund und Ziel

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient der Sicherung des Schuldnervermögens und der Vorbereitung eines möglichen Insolvenzverfahrens. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Edelbau GmbH zu schützen und Gläubigerinteressen zu wahren.

Amtsgericht Münster, 05. November 2024

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