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Bericht: Vorläufige Insolvenzverwaltung für die CI PE KO-Goebenpark GmbH & Co. KG angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CI PE KO-Goebenpark GmbH & Co. KG, Neue Mainzer Straße 75, 60311 Frankfurt am Main, hat das Amtsgericht Frankfurt am Main am 18. Dezember 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter der Nummer HRA 51169 eingetragen.


Details zur Anordnung der Insolvenzverwaltung

Die Verfügungsmacht der Schuldnerin über ihr Vermögen ist ab sofort eingeschränkt. Jegliche Handlungen und Verfügungen bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, der vom Gericht bestellt wurde.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau von der Kanzlei PLUTA Rechtsanwalts GmbH eingesetzt. Seine Aufgabe ist es, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Kontaktinformationen des Insolvenzverwalters:

  • Adresse: Trakehner Straße 7-9, Eingang A, 60487 Frankfurt am Main
  • Telefon: 069 / 85 09 693 0
  • Fax: 069 / 85 09 693 29
  • E-Mail: frankfurt@pluta.net
  • Website: www.pluta.net

Über die Schuldnerin und ihre Beteiligten

Die CI PE KO-Goebenpark GmbH & Co. KG ist ein Unternehmen, das mit Immobilienprojekten verbunden ist und an der gleichen Adresse durch die CI Projektentwicklungsgesellschaft Kaiserlei mbH (HRB 117396) vertreten wird. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten haben zur Einleitung des Insolvenzantragsverfahrens geführt, bei dem nun geprüft wird, ob eine vollständige Insolvenz eröffnet wird oder ob Möglichkeiten zur Sanierung bestehen.


Ausblick und Bedeutung für Gläubiger

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung signalisiert, dass die finanzielle Situation des Unternehmens kritisch ist. Gläubiger können Ansprüche anmelden, sollten sich jedoch bewusst sein, dass die endgültige Entscheidung über die Insolvenzeröffnung noch aussteht. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die Vermögenslage prüfen und Maßnahmen zur Sicherung der Gläubigerrechte einleiten.

Wichtige nächste Schritte:

  • Gläubiger sollten frühzeitig Kontakt aufnehmen, um Ansprüche geltend zu machen.
  • Die Entscheidung über die endgültige Insolvenzeröffnung wird nach Abschluss der Prüfung durch den Insolvenzverwalter bekanntgegeben.

Die Entwicklungen in diesem Verfahren bleiben abzuwarten und könnten erhebliche Auswirkungen auf die beteiligten Unternehmen und Gläubiger haben.

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