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Bericht über die vorläufige Insolvenzverwaltung der 1ACare GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Gießen hat am 27. Dezember 2023 eine vorläufige Verwaltung des Vermögens der 1ACare GmbH, einem Pflegeportal mit Sitz in Gießen, angeordnet. Nachdem die interne IT-Abteilung der Klinik Probleme mit dem IT-System festgestellt hatte, wurde das Netzwerk abgetrennt und die Polizei eingeschaltet. Das komplette Klinik-System wurde heruntergefahren und ein Notfallplan eingeleitet. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Markus Benner bestellt. Laut Anordnung des Gerichts sind Verfügungen der 1ACare GmbH nur mit seiner Zustimmung wirksam. Das Unternehmen darf ohne diese Zustimmung keine Forderungen einziehen oder über Anlage- und Umlaufvermögen verfügen. Die Antragstellerin behält jedoch die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse, wobei Änderungen und Beendigungen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters bedürfen. Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Schuldner der 1ACare GmbH müssen bei Zahlungen die Anordnung beachten. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen wurden untersagt und bereits eingeleitete Maßnahmen vorläufig eingestellt, außer bei unbeweglichen Gegenständen. Das Gericht wies darauf hin, dass die Antragstellerin gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen kann. Diese muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung der Entscheidung beim Amtsgericht Gießen eingelegt werden. Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden. Sie sollte begründet werden. 6 IN 226/23

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