Startseite Allgemeines Bericht über die Mittelverwendungskontrolle zur Vermögensanlage „Nachrangdarlehen_Instituto Justo Arosemena II_7,50 %_2023_2028“ 20.02.2025
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Bericht über die Mittelverwendungskontrolle zur Vermögensanlage „Nachrangdarlehen_Instituto Justo Arosemena II_7,50 %_2023_2028“ 20.02.2025

geralt (CC0), Pixabay
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ecoligo Projects Eight UG (haftungsbeschränkt)

Berlin

Bericht
über die Mittelverwendungskontrolle
zur Vermögensanlage
„Nachrangdarlehen_​Instituto Justo Arosemena II_​7,50 %_​2023_​2028“
der ecoligo Projects Eight UG (haftungsbeschränkt)
(Veröffentlichungsdatum: 8. Februar 2024)

Auftrag und Auftragsdurchführung

Mit Vertrag vom 25. November 2021, zuletzt geändert am 21. Mai 2024, wurde ich, Steuerberater Martin Jäschke, Leibnizstraße 23a, 04105 Leipzig (im Folgenden „Mittelverwendungskontrolleur“), von der ecoligo Projects Eight UG (haftungsbeschränkt), Zimmerstraße 90, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 248029 (im Folgenden „Emittent“, „Emittentin“ oder „Gesellschaft“) beauftragt, die Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs wahrzunehmen und die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) für eine Vermögensanlage nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG durchzuführen. Die Emittentin hat ein Mittelverwendungskonto einzurichten, über das sie nur zusammen mit dem bestellten Mittelverwendungskontrolleur verfügen darf. Der Mittelverwendungskontrolleur darf einer Verwendung der eingeworbenen Anlegergelder durch die Emittentin erst zustimmen, wenn die im Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle festgelegten Voraussetzungen vorliegen. Nach der Freigabe hat der Mittelverwendungskontrolleur zu kontrollieren, ob die freigegebenen Mittel aus der Vermögensanlage entsprechend dem im Vertrag festgelegten Verwendungszweck und den übrigen dort festgelegten Bestimmungen verwendet werden. In diesem Bericht informiere ich über das Ergebnis der Mittelverwendungskontrolle der Vermögensanlage „Nachrangdarlehen_​Instituto Justo Arosemena II_​7,50 %_​2023_​2028“. Berichtsstichtag ist der 15. Juni 2024.

Anlageobjekt

Das Anlageobjekt wird im Vermögensanlageninformationsblatt nachfolgend beschrieben: „Der Emittent wird die Nettoeinnahmen aus diesem Nachrangdarlehen im Rahmen des Weiterleitungskredits an den Projektinhaber weiterleiten (unmittelbares Anlageobjekt). Der Weiterleitungskreditvertrag wird erst nach dem Abschluss des Fundings geschlossen. Der Projektinhaber wird das aus dem Weiterleitungskredit anteilig finanzierte Solarprojekt bestehend aus dem Neubau und Betrieb einer 844 kWp Solaranlage für den Kunden Sociedad de Fomento Cultural, S.A. durchführen (mittelbares Anlageobjekt). Die Solaranlage wird auf dem Dach eines Gebäudes des Kunden in Brisas del Golf, San Miguelito, Panama (Koordinaten: 9°4’39.0″N -79°28’25.5″E) installiert.“

Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag

Die Ergebnisse der Prüfung, die die Verwendung der Mittel (MV) auf Ebene der Emittentin (1. Ebene) und der Projektinhaberin (2. Ebene) umfassen, werden nachfolgend zusammengefasst:

Höhe der eingesammelten Anlegergelder 377.000,00 EUR
Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder 112.532,33 EUR
Höhe der Anlegegelder, welche für sonstige Ausgaben verwendet wurden 9.494,42 EUR

Aufzählung der sonstigen Ausgaben und Beschreibung der Verwendung der Anlegergelder für die sonstigen Ausgaben:

1. Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos in Höhe von 1,75 % der Gesamtnachlangdarlehensvaluta sowie eine Fixvergütung in Höhe von 250,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) 8.148,53 EUR
2. Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs in Höhe von 0,3 % der Gesamtnachrangdarlehensvaluta zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) 1.345,89 EUR

Aufzählung und Beschreibung der bereits erworbenen Anlageobjekte oder der Rechte daran oder der bereits gepachteten Anlageobjekte:

Die unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebene Solaranlage war zum Berichtsstichtag noch nicht fertiggestellt bzw. in Betrieb genommen. Die bis zum Berichtsstichtag investierten Anlegergelder in Höhe von 112.532,33 EUR betreffen Meilensteinzahlungen inklusive Transaktionsgebühren zzgl. Umsatzsteuer an den Generalunternehmer, der mit dem Bau der unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebenen Solaranlage betraut ist (MV 2. Ebene). Weitere bis zum Berichtsstichtag zu leistende Meilensteinzahlungen wurden anderweitig finanziert. 112.532,33 EUR
Summe der nicht investierten Anlegergelder 254.973,25 EUR

Zahlungen, die in fremden Währungen vorgenommen worden sind, wurden zum Wechselkurs des Zahltages in EUR umgerechnet und in die obige Aufstellung mit dem EUR-Betrag aufgenommen.

Die Nettoeinnahmen aus den Nachrangdarlehen (eingeworbene Fundingsumme abzüglich Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos sowie Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs) wurden auf Grundlage des Weiterleitungskredits durch Zahlung der Emittentin am 19. März 2024 an die Projektinhaberin weitergeleitet (MV 1. Ebene).

Nach den mir vorliegenden Unterlagen und erteilten Aussagen ist die Verwendung der Anlegergelder bisher planmäßig erfolgt.

 

Leipzig, den 15. Februar 2025

 

Martin Jäschke
Steuerberater

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