ecoligo Projects Eight UG (haftungsbeschränkt)
Berlin
Bericht über die Mittelverwendungskontrolle zur Vermögensanlage „Nachrangdarlehen_Instituto Justo Arosemena I_7,50 %_2023_2027“
der ecoligo Projects Eight UG (haftungsbeschränkt)
(Veröffentlichungsdatum: 6. November 2023)
Auftrag und Auftragsdurchführung
Mit Vertrag vom 25. November 2021, zuletzt geändert am 21. Mai 2024, wurde ich, Steuerberater Martin Jäschke, Leibnizstraße 23a, 04105 Leipzig (im Folgenden „Mittelverwendungskontrolleur“), von der ecoligo Projects Eight UG (haftungsbeschränkt), Zimmerstraße 90, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 248029 (im Folgenden „Emittent“, „Emittentin“ oder „Gesellschaft“) beauftragt, die Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs wahrzunehmen und die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) für eine Vermögensanlage nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG durchzuführen. Die Emittentin hat ein Mittelverwendungskonto einzurichten, über das sie nur zusammen mit dem bestellten Mittelverwendungskontrolleur verfügen darf. Der Mittelverwendungskontrolleur darf einer Verwendung der eingeworbenen Anlegergelder durch die Emittentin erst zustimmen, wenn die im Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle festgelegten Voraussetzungen vorliegen. Nach der Freigabe hat der Mittelverwendungskontrolleur zu kontrollieren, ob die freigegebenen Mittel aus der Vermögensanlage entsprechend dem im Vertrag festgelegten Verwendungszweck und den übrigen dort festgelegten Bestimmungen verwendet werden. In diesem Bericht informiere ich über das Ergebnis der Mittelverwendungskontrolle der Vermögensanlage „Nachrangdarlehen_Instituto Justo Arosemena I_7,50 %_2023_2027“. Berichtsstichtag ist der 15. Juni 2024. Eine frühere Berichterstattung datiert auf den 24. Februar 2024 (Berichtsstichtag: 15. Dezember 2023). Aufgrund der vollständigen Verwendung der Anlegergelder bis zum Berichtsstichtag, handelt es sich bei diesem Bericht um einen Abschlussbericht.
Anlageobjekt
Das Anlageobjekt wird im Vermögensanlageninformationsblatt nachfolgend beschrieben: „Der Emittent wird die Nettoeinnahmen aus diesem Nachrangdarlehen im Rahmen des Weiterleitungskredits an den Projektinhaber weiterleiten (unmittelbares Anlageobjekt). Der Projektinhaber wird das aus dem Weiterleitungskredit finanzierte Solarprojekt bestehend aus dem Neubau und Betrieb einer 844 kWp Solaranlage für den Kunden Sociedad de Fomento Cultural, S.A. durchführen (mittelbares Anlageobjekt). Der Weiterleitungskreditvertrag wird erst nach dem Abschluss des Fundings abgeschlossen. Die Solaranlage wird auf dem Dach eines Gebäudes des Kunden in Brisas del Golf, San Miguelito, Panama (Koordinaten: 9°4’39.0″N -79°28’25.5″E) installiert.“
Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag
Die Ergebnisse der Prüfung, die die Verwendung der Mittel (MV) auf Ebene der Emittentin (1. Ebene) und der Projektinhaberin (2. Ebene) umfassen, werden nachfolgend zusammengefasst:
Zahlungen, die in fremden Währungen vorgenommen worden sind, wurden zum Wechselkurs des Zahltages in EUR umgerechnet und in die obige Aufstellung mit dem EUR-Betrag aufgenommen.
Die Nettoeinnahmen aus den Nachrangdarlehen (eingeworbene Fundingsumme abzüglich Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos sowie Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs) wurden auf Grundlage des Weiterleitungskredits durch Zahlungen der Emittentin am 19. Dezember 2023, 10. Januar 2024 und 26. Februar 2024 an die Projektinhaberin weitergeleitet (MV 1. Ebene).
Nach den mir vorliegenden Unterlagen und erteilten Aussagen ist die Verwendung der Anlegergelder planmäßig erfolgt.
Leipzig, den 15. Februar 2025
Martin Jäschke
Steuerberater
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