Rödl Treuhand Hamburg GmbH SteuerberatungsgesellschaftHamburgBericht über die Mittelverwendungskontrolle zum Projekt„Nachrangdarlehen_Grüne Solar- und Batteriesysteme für Unternehmen in Kenia, Uganda & Tansania_7%“Gemäß den Regelungen des § 5c Vermögensanlagengesetz (nachfolgend „VermAnlG“) berichten wir, die Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft als Mittelverwendungskontrolleur, dass die Emittentin Afrika Emissions 6 UG (haftungsbeschränkt), ansässig in der Falkstraße 5 in D-60487 Frankfurt, eingetragen im Handelsregister Frankfurt unter HRB 134660, mittels der Crowdfunding-Plattform „bettervest GmbH“ seit Beginn des Projekts Anlegergelder in Höhe von insgesamt EUR 565.077,82 eingesammelt hat, von denen EUR 196,76 aufgrund nicht erbrachter bzw. unvollständiger Legitimierungsunterlagen oder innerhalb der Widerrufsfrist stornierte Gelder an die potenziellen Anleger zurückgezahlt worden sind. Die Anlegergelder wurden in Höhe von EUR 294.980,00 für folgende Projekte verwendet: Ebene 1: Weitergabe der Anlegergelder in Form eines erstrangigen Darlehens durch die Emittentin an den Projektinhaber Ariya Finergy Ltd. 3rd Floor, Kalamu House, Grevillea Grove, Nairobi, Kenia, eingetragen im kenianischen Handelsregister unter der Nummer PVT-ZQU3JJL, nach Bildung eines Liquiditätspuffers in Höhe von 0,98% der Nettoeinnahmen Durchführung des Projektes „Grüne Solar- und Batteriesysteme für Unternehmen in Kenia, Uganda & Tansania“ Ebene 2: Verwendung der Anlegergelder durch den Projektinhaber für die Finanzierung und den Bau von Solar-Photovoltaik (PV)- und Batteriesystemen bei Unternehmen in Kenia, Uganda und Tansania Eine detaillierte Aufstellung der Anlageobjekte ist diesem Bericht als Anlage 1 beigefügt. Weiterhin wurden die Anlegergelder in Höhe von EUR 37.020,00 verwendet, um folgende Kosten zu begleichen:
Eine detaillierte Aufstellung der sonstigen Kosten ist diesem Bericht als Anlage 2 beigefügt. Bislang wurden EUR 232.881,06 (davon noch EUR 120.590,00 innerhalb der Widerrufsfrist) der bereitgestellten Anlegergelder noch nicht investiert. Als Mittelverwendungskontrolleur bestätigen wir, dass die Verwendung der Anlegergelder auf den oben genannten Ebenen planmäßig nach den uns vorliegenden Verträgen sowie dem durch die BaFin genehmigten VIB erfolgt ist, auch wenn eine Änderung hinsichtlich der Projektpipeline gegeben hat, und die für die Jahre 2-3 vorgesehenen Anlagen vorgezogen worden sind, da die entsprechenden Vertragsverhandlungen schneller als erwartet abgeschlossen werden konnten.
Hamburg, den 21.05.2025
Dr. Ralf Ellerbrok Anlage 1 – Aufzählung Anlageobjekte oder Rechte an Anlageobjekten Bericht für den Zeitraum vom 22.11.2024 bis 21.05.2025
Die Anlagestrategie sieht vor, dass die Emittentin das qualifiziert nachrangige Darlehen aufnimmt, und die eingeworbenen Mittel abzüglich eines Liquiditätspuffers („Liquiditätspuffer“ – Anlageobjekt 1) in Höhe von 0,98%, der Kosten der Vermögensanlage in Höhe von 9,00% des eingeworbenen Emissionsvolumen und abzüglich der Kosten für die Mittelverwendungskontrolle als erstrangiges Darlehen an die kenianische Gesellschaft Ariya Finergy Ltd. („Projektinhaber“), ansässig in 3rd Floor, Kalamu House, Grevillea Grove, Nairobi, Kenia, eingetragen im kenianischen Handelsregister unter der Nummer PVT-ZQU3JJL, weitergibt („Weiterleitungskredit“). Der Geschäftszweck der Ariya Finergy Ltd. ist die Bereitstellung von Finanzierungen, die Projektierung sowie der Bau und Betrieb von Solar-Photovoltaik- und Batteriesystemen in Ostafrika. Der Projektinhaber möchte die erhaltenen Mittel für die Durchführung des Projekts „Grüne Solar- und Batteriesysteme für Unternehmen in Kenia, Uganda & Tansania“ verwenden. Anlagepolitik ist es, sämtliche der Anlagestrategie dienenden Maßnahmen zu treffen, um den Erwerb von Solar-PV und Batteriesystemen (siehe Anlageobjekt) zu ermöglichen.
Anlageobjekt 1 ist das Einwerben eines Liquiditätspuffers in Höhe von 0,98% der Nettoeinnahmen als finanzielles Polster für etwaig notwendige Maßnahmen der Emittentin, falls der Projektinhaber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Das finanzierte Projekt des Projektinhabers „Grüne Solar- und Batteriesysteme für Unternehmen in Kenia, Uganda & Tansania“ besteht außerdem aus der Finanzierung von Solar-Photovoltaik (PV)- und Batteriesystemen (Anlageobjekt 2). Unter Anlageobjekt 2 (99,02% der Nettoeinnahmen) werden Solar-PV- und Batteriesysteme bei Unternehmen in Kenia, Uganda und Tansania gebaut. Dabei soll die aktuelle Projektpipeline des nächsten Jahres in Kenia und die geplanten Anlagen der nächsten 2-3 Jahren in Kenia, Uganda und Tansania finanziert werden. Die von den Anlegern gewährten Nachrangdarlehen sind zweckgebunden. Hersteller der Anlagen (70% Aufdachanlagen, 30% Bodeninstallationen) ist Ariya Energy Limited, dem der Projektinhaber die Anlagen abkauft. Die Solar-PV- und Batteriesysteme werden eine jährliche Stromerzeugung von 8.662,14 MWh (3.356,39 MWh + 5.305,75 MWh) haben. Die durchschnittliche jährliche Sonneinstrahlung, die dafür mindestens erreicht werden muss, ist 1.540,9 bis 1.784,9 kWh/kWp. Es fallen keine Standort- und Erschließungskosten an und wo an das Netz angebunden werden soll, sind die erforderlichen Netzanbindungsvoraussetzungen erfüllt. Die Ansprüche der Anleger auf Zinszahlung und auf Rückzahlung der gezeichneten Nachrangdarlehensvaluta sollen aus Mitteln bedient werden, die die Emittentin gemäß dem Weiterleitungskredit von dem Projektinhaber erhält. Der Projektinhaber möchte den Weiterleitungskredit aus Mitteln bedienen, die er im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit als Einnahmen aus dem Verkauf der Solar-PV- und Batteriesystemen und als Entgelt aus Ratenzahlungen, Stromabnahmeverträgen (Power Purchase Agreements, PPAs) und Strommietverträge (Power Lease Agreements, PLAs) generiert. Diese Einnahmen stammen aus den Vertragsbeziehungen mit seinen Kunden, bei denen die Solar-PV-Anlagen mit Solarmodulen des Herstellers Jinko Solar Co., Ltd. (Typ: monokristallin, 550-650 Watt je Panel) und Batteriesysteme mit Batterien des Herstellers Pylon Technologies Co., Ltd. (Typ: Rechargeable Li-ion Battery HM2A180) installiert werden und die diese dem Projektinhaber abkaufen bzw. die den Strom dieser Solar-PV- und Batteriesysteme kaufen. Hierzu liegen noch keine finalen Verträge vor, die Verhandlungen dazu laufen bereits. Bei den Produkten handelt es sich stets um Neuware, die von dem Projektinhaber an die Kunden verkauft werden. Das Eigentum an den Solar-PV- und Batteriesystemen liegt vor dem Verkauf beim Projektinhaber. Mit dem Verkauf geht das Eigentum auf den Kunden über. Die Emittentin dieser Vermögensanlage ist zu keinem Zeitpunkt Eigentümer der verkauften Produkte. Die Umsetzung des Projektes „Grüne Solar- und Batteriesysteme für Unternehmen in Kenia, Uganda & Tansania“ hat bereits begonnen. Der Realisierungsgrad beträgt 3%. Für Anlageobjekt 1 wurde bereits ein Vertrag zur Einbehaltung der Liquiditätsreserve zwischen Emittentin und Projektinhaber abgeschlossen. Für Anlageobjekt 2 wurden bereits Verträge zum Bau von Solar-PV- und Batteriesystemen abgeschlossen. Insbesondere die Umsetzung der Arbeiten der Anlage „Rift Valley Roses“ hat bereits begonnen. Für den Weiterleitungskredit gibt es bereits eine final unterschriebene Version. Die Projektpipeline des nächsten Jahres und die Anlagen der nächsten 2-3 Jahre haben folgende Details: Projektpipeline nächstes Jahr (Kenia)
Anlagen Jahr 2-3
Die Gesamtkosten für das Projekt betragen voraussichtlich EUR 4.439.749,00. Die Nettoeinnahmen in Höhe von EUR 3.362.638,00, die durch diese Schwarmfinanzierung eingeworben werden, reichen zur Umsetzung des Projekts alleine nicht aus. Der verbleibende Restbetrag in Höhe von EUR 1.077.111,00 wird durch Eigenkapital finanziert. Bei Erreichen des Funding-Limits beträgt das Verhältnis von Mitteln des Projektinhabers zu Fremdmitteln in Bezug auf das Investitionsvorhaben 25% Eigenmittel und 75% Fremdmittel. Wird die Funding-Schwelle in Höhe von EUR 50.000,00, aber nicht das Funding-Limit erreicht, wird der Projektinhaber die Anlegergelder dennoch für die Finanzierung seiner Geschäftstätigkeit verwenden und in geringerem Maße in die obengenannten Anlageobjekte investieren.
* Zahlungsbestätigungen für den Berichtszeitraum vom 22.11.2025 bis 21.05.2025 in Höhe von USD 102,700.00 (EUR 92.533,00) und EUR 204.900,00 – total in EUR 297.433,00 – verwendet für Rechnungen AEL 1269 und AEL 1276 liegen vor Anlage 2 – Aufzählung sonstige Ausgaben Bericht für den Zeitraum vom 22.11.2024 bis 21.05.2025
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