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Bericht über das Insolvenzeröffnungsverfahren der WBCon GmbH

viarami (CC0), Pixabay
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Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der WBCon GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 165508 und mit Sitz in der Rathausstraße 9, 20095 Hamburg, wurde durch das Amtsgericht Hamburg am 20.12.2024 um 12:03 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Eckdaten des Unternehmens:

Geschäftsführer:
Die WBCon GmbH wird gesetzlich vertreten durch:
Herrn Klaus Georg Praller
Frau Sabine Hupe
Herrn Alexander Hielscher
Herrn Torsten Heiko Lietz
Herrn Thomas Stüwe
Geschäftszweig:
Die Erstellung von schlüsselfertigen Objekten im eigenen oder fremden Auftrag sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Baulogistik.

Maßnahmen und Anordnungen im Verfahren:

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Finn Peters, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg, bestellt.

Beschränkung der Verfügungsmacht:
Verfügungen der WBCon GmbH über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Verbot für Zahlungen an die Schuldnerin:
Den Schuldnern der WBCon GmbH (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen an die WBCon GmbH zu leisten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist stattdessen ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Drittschuldner werden aufgefordert, Zahlungen nur unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die WBCon GmbH, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt.
Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden einstweilig eingestellt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Zweck der Anordnung:

Die vorläufige Insolvenzverwaltung soll sicherstellen, dass die Vermögenswerte der WBCon GmbH während des Verfahrens geschützt und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens ermöglicht wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die Kontrolle über die finanziellen Transaktionen des Unternehmens und sorgt dafür, dass Gläubigerrechte gewahrt bleiben.

Zusammenfassung:
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der WBCon GmbH wurde Rechtsanwalt Finn Peters zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt. Die Verfügungsmacht der WBCon GmbH ist bis auf Weiteres eingeschränkt, und Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft sind eingestellt. Gläubiger und Drittschuldner sind angehalten, Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnungen vorzunehmen.

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