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Bericht über das Insolvenzeröffnungsverfahren der Time-People Personal GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Am 17. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Münster im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Time-People Personal GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter der Nummer HRB 15174, wichtige vorläufige Maßnahmen angeordnet. Das Unternehmen, mit Sitz in der Oststraße 15, 59269 Beckum, wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Herrn Martin Lechmann vertreten.

Im Rahmen dieses Verfahrens wurden gemäß den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin: Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Nada Nasser mit Kanzleisitz in der Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund, bestellt. Fortan sind Verfügungen der Time-People Personal GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
  2. Zahlungsverbot an die Schuldnerin: Den Schuldnern der Time-People Personal GmbH (Drittschuldnern) wurde untersagt, Zahlungen an das Unternehmen zu leisten. Alle Forderungen und eingehenden Gelder dürfen nur noch von der vorläufigen Insolvenzverwalterin eingezogen und entgegengenommen werden.
  3. Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen gegen die Schuldnerin, wurden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden vorläufig eingestellt.

Diese Anordnungen dienen dem Schutz der Vermögenswerte der Time-People Personal GmbH und sollen sicherstellen, dass bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage des Unternehmens eintreten.

Aktenzeichen: 75 IN 1003/24

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