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Bericht: Insolvenzverfahren der OST Development GmbH eingeleitet: Vorläufige Maßnahmen angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der OST Development GmbH, ansässig am Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald, hat das Amtsgericht München am 8. Oktober 2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Geschäftsführung wird von Farrokhnia Nemat David vertreten, während die Kanzlei KAIROS unter der Leitung von Rechtsanwältin Susanne Fittkau die rechtliche Vertretung übernimmt.

Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen gemäß § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Max Liebig aus München bestellt.

Anordnungen des Gerichts

  1. Vorläufige Insolvenzverwaltung: Dr. Max Liebig übernimmt die Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin. Verfügungen über das Vermögen der OST Development GmbH sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Einzug von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und diese auf ein Treuhandkonto zu überweisen. Drittgläubiger dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter zahlen, es sei denn, dieser stimmt einer Zahlung an die Schuldnerin zu.
  3. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, ausgenommen gegen unbewegliche Gegenstände, sind untersagt und vorläufig eingestellt.

Die OST Development GmbH hat die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht München Beschwerde einzulegen.

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