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Bericht für Anleger: Bewertung des TGI „Sales Premium“-Modells

geralt (CC0), Pixabay
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Hier ist ein Bericht aus Anlegersicht, der die Informationen aus dem „Sales Premium“-Kaufvertrag der TGI AG und die vorliegende Zusammenfassung der Plausibilitätsprüfung berücksichtigt. Der Fokus liegt auf Transparenz, Risikoabwägung und Rückschlüssen für potenzielle Investoren:


 

1. Überblick: Was bietet die TGI AG an?

Die TGI AG mit Sitz in Vaduz bietet Anlegern über einen sogenannten „Sales Premium Kaufvertrag“ die Möglichkeit, in physisches Feingold zu investieren. Der Clou: Die Auslieferung erfolgt nicht sofort, sondern erst nach bis zu 36 Monaten, in der Zwischenzeit erhalten Kunden monatliche „Rabatte“ – eine Art Ausschüttung.

Ein zusätzlicher Vertragsteil, die „Premium-Mitgliedschaft“, verspricht höhere Rabatte und Bonusauszahlungen, ist aber mit zusätzlichen Kosten und Bedingungen verbunden.


2. Vertragsmodell in Kürze

Vertragsbestandteil Beschreibung
Produkt Kauf von physischem Feingold
Lieferung Frühestens nach 18 Monaten, spätestens nach 36 Monaten
Rabatt Monatlich 2 % auf das Goldkonto (bzw. 4 % bei Premium-Tarif)
Kündigung Ab dem 2. Monat jederzeit zum 1. oder 16. des Monats möglich
Premium-Gebühr 33,33 % des Kaufpreises – nicht rückerstattbar bei vorzeitiger Kündigung
Bonus (bei Treue) 200 % der Premium-Gebühr nach 36 Monaten – Auszahlung über weitere 36 Monate
Rückzahlung bei Kündigung Investierter Betrag + Rabatte (ohne Premium-Gebühr)

3. Kritische Punkte aus Anlegersicht

🔒 Fehlende Transparenz bei Goldhinterlegung

Aus dem Vertrag geht nicht klar hervor, ob und wo das physische Gold tatsächlich gelagert wird oder ob es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits existiert. Das birgt Risiken im Insolvenzfall.

Lieferverzögerung als System

Die vertraglich vorgesehene Lieferfrist von bis zu 3 Jahren ist für Goldinvestoren unüblich. Währenddessen kann der Anleger nicht über das Gold verfügen – es existiert nur ein Lieferanspruch, kein Besitz.

💸 Rabatte statt echte Zinsen

Die „monatlichen Rabatte“ wirken auf den ersten Blick wie Zinsen oder Dividenden, sind aber in Wahrheit keine garantierten Erträge, sondern vertraglich zugesicherte Vergünstigungen – teils als Cash, teils als Gold. Wertentwicklung oder Kursgewinne sind nicht Teil der Vereinbarung.

⚠️ Premium-Mitgliedschaft mit hohem Risiko

Die Premium-Gebühr ist mit 33,33 % des Kaufpreises sehr hoch. Anleger erhalten nur dann einen „Bonus“ (200 % Rückzahlung), wenn sie volle 36 Monate im Vertrag bleiben und danach weitere 36 Monate auf Auszahlung warten. Wer vorzeitig kündigt, verliert den Anspruch vollständig.

💼 Keine Regulierung als Finanzprodukt

Die Konstruktion wirkt wie ein Anlageprodukt, wird aber formal als Kaufvertrag über Gold dargestellt. Damit fällt es nicht unter klassische Finanzaufsicht, wie etwa durch die BaFin – Anleger genießen daher keinen Schutz durch Einlagensicherung oder gesetzliche Anlegerentschädigungssysteme.


4. Bewertung auf Basis der Plausibilitätsprüfung

Obwohl die PDF „Zusammenfassung_Plausibilitaetspruefung“ keine konkreten inhaltlichen Ergebnisse erkennen lässt (sie scheint leer zu sein oder unvollständig), kann festgehalten werden:

  • Eine vollständige und objektive Plausibilitätsprüfung scheint nicht öffentlich vorzuliegen.
  • Für Anleger bedeutet das: Keine verlässliche unabhängige Prüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit dieses Modells liegt vor.
  • Das erschwert eine fundierte Einschätzung des Geschäftsmodells erheblich.

5. Fazit für Anleger

Das Modell der TGI AG ist aus Anlegersicht mit erheblichen Risiken verbunden. Zwar werden hohe Rabatte und Bonuszahlungen in Aussicht gestellt, diese sind jedoch:

  • an lange Laufzeiten geknüpft,
  • abhängig vom Fortbestand des Unternehmens, und
  • nicht durch reale Sicherheitsmechanismen wie Golddeckung oder staatliche Regulierung abgesichert.

Vor allem die Premium-Mitgliedschaft enthält hohe Fallstricke: Eine nicht rückerstattbare Gebühr, langer Kapitalbindungszeitraum und Bonus nur bei vollständiger Laufzeit.


Empfehlung

Anleger, die Sicherheit, Liquidität und Transparenz suchen, sollten dieses Angebot mit großer Vorsicht betrachten. Das Modell eignet sich nicht für konservative Anleger, sondern allenfalls für spekulativ orientierte Investoren, die sich der Risiken bewusst sind.

Eine unabhängige wirtschaftliche und rechtliche Beratung wird dringend empfohlen.

Zusammenfassung_Plausibilitaetspruefung.

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