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Bericht: Amtsgericht Mönchengladbach leitet vorläufiges Insolvenzverfahren für die LWT GmbH ein

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Mönchengladbach hat im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der LWT GmbH getroffen. Die LWT GmbH, ansässig in der Waldnieler Straße 225 in Mönchengladbach und vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Stäudtner, ist beim Amtsgericht Mönchengladbach unter der Handelsregisternummer HRB 15715 eingetragen.

Am 30. Oktober 2024 um 10:28 Uhr beschloss das Gericht, eine vorläufige Insolvenzverwaltung einzurichten, um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Astrid Eden aus Mönchengladbach bestellt.

Im Zuge dieser Anordnung unterliegen sämtliche Verfügungen der LWT GmbH über ihr Vermögen der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Gleichzeitig wurde den Schuldnern der LWT GmbH, also den sogenannten Drittschuldnern, untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen ist die vorläufige Insolvenzverwalterin ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der LWT GmbH einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Darüber hinaus hat das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich Arrest- und einstweiliger Verfügungen gegen die LWT GmbH, vorläufig untersagt, sofern nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Eine Ausnahme gilt für Maßnahmen, die auf die Abnahme einer Vermögensauskunft abzielen.

Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Gläubigerinteressen und sollen eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens ermöglichen.

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