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Bergfelder Leibrenten AG: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung an

knerri61 (CC0), Pixabay
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Bergfelder Leibrenten AG: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung an

Die Bergfelder Leibrenten AG mit angeblichem Sitz in Mönchengladbach, Schwogenstraße 123, hat keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften. Sie verfügt auch über keine Erlaubnis gemäß § 8 Versicherungsaufsichtsgesetz zur gewerblichen Gewährung von Leibrenten. Dennoch betreibt das Unternehmen nach Erkenntnissen der BaFin das Einlagengeschäft, indem es unzureichend grundbuchlich besicherte Darlehen entgegennimmt. Darüber hinaus betreibt es das Versicherungsgeschäft, indem es Wertgegenstände kauft und dafür die Gewährung einer lebenslangen Leibrente verspricht.
Mit Bescheid vom 17. Mai 2021 hat die BaFin der Bergfelder Leibrenten AG daher aufgegeben, das Einlagengeschäft sowie das Versicherungsgeschäft sofort einzustellen und insbesondere keine weiteren Gelder mehr anzunehmen oder Leibrenten als Gegenleistung für Kaufverträge zu gewähren. Ferner hat die BaFin der Bergfelder Leibrenten AG mit diesem Bescheid aufgegeben, das bestehende Geschäft unverzüglich abzuwickeln und ihre Kunden schriftlich darüber zu informieren.

Die BaFin hat die Bergfelder Leibrenten AG zudem aufgefordert, das übernommene Risiko auf ein lizensiertes Versicherungsunternehmen zu übertragen. Für den Fall, dass die Bergfelder Leibrenten AG die Geschäftstätigkeit fortführt, hat die BaFin die ein Zwangsgeld in Höhe von 1.500.000 Euro angedroht.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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