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Bekanntmachung zum Homöopathischen Arzneibuch 2025 vom: 16.06.2025 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte

Bekanntmachung
zum Homöopathischen Arzneibuch 2025*

Vom 16. Juni 2025

1.
Die Regeln des Arzneibuchs werden nach § 55 Absatz 2 und 6 des Arzneimittelgesetzes (AMG) von der Euro­päischen Arzneibuch-Kommission oder der Deutschen Arzneibuch-Kommission oder der Deutschen Homöopa­thischen Arzneibuch-Kommission beschlossen.
2.
Die von der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission im Jahr 2025 beschlossenen Texte und Monographien des Homöopathischen Arzneibuchs werden hiermit nach § 55 Absatz 7 AMG im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 55 Absatz 1 AMG, gegebenenfalls in Verbindung mit § 63 des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG), im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und dem Paul-Ehrlich-Institut. Gemäß § 55 Absatz 7 Satz 2 AMG beschränkt sich die Bekanntmachung darauf, die Titel der Texte und Monographien in der Anlage zu veröffentlichen. Das Homöopathische Arzneibuch in der geltenden Fassung wird wie folgt geändert:

a)
Die in der Anlage in Abschnitt A genannten Texte und Monographien werden neu aufgenommen.
b)
Die in der Anlage in Abschnitt B genannten Texte und Monographien werden in revidierter Fassung aufgenommen.
c)
Die in der Anlage in Abschnitt C genannte Monographie wird infolge der Bezugnahme auf die Vorschriften des Europäischen Arzneibuchs (Ph. Eur.), 11. Ausgabe, Amtliche deutsche Ausgabe, in einer gekürzten Fassung aufgenommen.
3.
Das nach Maßgabe dieser Bekanntmachung geänderte und neu gefasste Homöopathische Arzneibuch gilt ab dem 1. Oktober 2025. Die Neufassung trägt die Bezeichnung „Homöopathisches Arzneibuch 2025 (HAB 2025)“.
4.
Das Homöopathische Arzneibuch 2025 kann beim Deutschen Apotheker Verlag bezogen werden.
5.
Für Arzneimittel, die sich am 1. Oktober 2025 im Verkehr befinden und die den Anforderungen des Homöopa­thischen Arzneibuchs 2025 (HAB 2025) nicht genügen oder nicht nach dessen Vorschriften hergestellt, geprüft oder bezeichnet worden sind, aber den am 30. September 2025 geltenden Vorschriften entsprechen, findet diese Bekanntmachung erst ab dem 1. April 2026 Anwendung.
6.
Hinweis:
Für Ausgangsstoffe zur Herstellung von Arzneimitteln sind alle einschlägigen Vorschriften des Europäischen Arzneibuchs, Deutschen Arzneibuchs und Homöopathischen Arzneibuchs sowie jeweils geltende, gegebenenfalls aktuellere und weitergehende Vorschriften über die Verwendung bestimmter Stoffe zur Vermeidung des Risikos der Übertragung transmissibler spongiformer Enzephalopathien durch Arzneimittel zu beachten.

Bonn, den 16. Juni 2025

Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte

In Vertretung
Prof. Dr. Werner Knöß

Anlage

A.
Die folgenden Texte und Monographien werden neu aufgenommen:

I.
Text
Im Kapitel „H 4 Reagenzien“ die folgende Vorschrift
Kaliumhydroxid-Lösung, methanolische RH
II.
Monographie
Aspidosperma quebracho-blanco (Quebracho)
B.
Die folgenden Texte und Monographien werden in revidierter Fassung aufgenommen:

I.
Text
Im Kapitel „H 4 Reagenzien“ die folgende Vorschrift:
Proscillaridin RH
II.
Allgemeinen Monographie
Ergänzende Regeln zur Allgemeinen Monographie „Urtinkturen für homöopathische Zubereitungen“ des Europäischen Arzneibuchs für Hyoscyamus niger L. nach Vorschrift 21, frische ganze Pflanze zur Blütezeit
III.
Monographien
Aesculus hippocastanum ex cortice, ethanol. Decoctum (Aesculus, Cortex, ethanol. Decoctum)
Apocynum cannabinum (Apocynum)
Cerium oxalicum
Chelidonium majus (Chelidonium)
Chelidonium majus e floribus, ethanol. Digestio (Chelidonium, Flos, ethanol. Digestio)
Chelidonium majus Rh (Chelidonium Rh)
Cinnamomum verum (Cinnamomum)
Drimia maritima, ethanol. Digestio (Urginea maritima, ethanol. Digestio; Scilla alba, ethanol. Digestio)
Ephedra distachya spag. Zimpel (Ephedra spag. Zimpel)
Euonymus europaeus (Euonymus europaea, Evonymus europaea)
Eutrochium purpureum (Eupatorium purpureum)
Garcinia (Gutti)
Gaultheria aetheroleum (Oleum gaultheriae)
Harungana madagascariensis (Haronga)
Jacobaea maritima (Senecio cineraria, Senecio bicolor, Cineraria maritima)
Levisticum officinale, ethanol. Decoctum (Levisticum, ethanol. Decoctum)
Malva sylvestris, ethanol. Infusum (Malva, ethanol. Infusum)
Melilotus officinalis spag. Zimpel
Ononis spinosa
Packera aurea (Senecio aureus)
Petasites hybridus (Petasites)
Resina piceae (Abies nigra)
Rheum
Turnera diffusa (Damiana)
Vaccinium myrtillus (Myrtillus)
C.
Die folgende Monographie wird infolge der Bezugnahme auf die Vorschriften des Europäischen Arzneibuchs (Ph. Eur.), 11. Ausgabe, Amtliche deutsche Ausgabe, in einer gekürzten Fassung aufgenommen:
Crocus sativus (Crocus)

*
Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/​1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).

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