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Bekanntmachung über eine Verschmelzung

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über eine Verschmelzung

Vom 19. Januar 2023

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat gemäß § 14 des Versicherungsaufsichtsgesetzes durch Verfügung vom 16. Dezember 2022 die Verschmelzung der Notgemeinschaft Zeche Hugo VVaG als übertragende Gesellschaft und des Bochumer Versicherungsverein aG als übernehmender Gesellschaft genehmigt.

Übertragendes Versicherungsunternehmen:

Notgemeinschaft Zeche Hugo VVaG (3157)
Horster Straße 263
45889 Gelsenkirchen

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:

Bochumer Versicherungsverein aG (3140)
Postfach 10 03 08
44703 Bochum

Bonn, den 19. Januar 2023

VA 22-I 5000-3140-2022/​0001

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Jacqueline Juknat

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