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Bekanntmachung über die Übertragung eines Versicherungsbestandes

Joe007 (CC0), Pixabay
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Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über die Übertragung eines Versicherungsbestandes

Vom 12. Januar 2022

Unter Beteiligung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 63 des Versicherungsaufsichtsgesetzes hat das französische Versicherungsunter­nehmen GAN Assurances IARD mit Wirkung vom 30. Dezember 2021 einen Bestand an Versicherungsverträgen, in denen auch in Deutschland belegene Risiken bzw. eingegangene Verpflichtungen enthalten sind, auf das französische Versicherungsunternehmen Caisse Nationale de Réassurance Mutuelle Agricole Groupama übertragen.

Übertragendes Versicherungsunternehmen:

GAN Assurances IARD (7027)
8 – 10 rue d’Astorg
75008 Paris
Frankreich

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:

Caisse Nationale de Réassurance Mutuelle Agricole Groupama (9606)
8 – 10 rue d’Astorg
75008 Paris
Frankreich

Bonn, den 12. Januar 2022

VA 26-I 5000-FR-7027-2021/​0002

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Ursula Mayer-Wanders

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