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Bekanntmachung über das Außerkrafttreten eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags für das Hotel- und Gaststättengewerbe im Land Bremen

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Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Bekanntmachung
über das Außerkrafttreten eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags
für das Hotel- und Gaststättengewerbe im Land Bremen

Vom 24. Mai 2023

Die Tarifvertragsparteien, und zwar der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Landesverband Bremen e. V. und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Landesbezirk Nord, haben mitgeteilt, dass der zwischen ihnen abgeschlossene und von der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen mit Wirkung vom 1. April 2022 (Bekanntmachung vom 29. September 2022, BAnz AT 19.10.2022 B9) für allgemeinverbindlich erklärte

Entgelttarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe im Land Bremen vom 14. März 2022

mit Ablauf des 31. März 2023 gekündigt worden sei.

Diese Bekanntmachung erfolgt nach § 11 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 434 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist.

Berlin, den 24. Mai 2023

IIIa 6-31241-HB-20a/​6-(a)

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Im Auftrag
Anke Neumann

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