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Bekanntmachung Nr. 9/2023 des Beschlusses nach § 32 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 2. November 2023 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 20. November 2023

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Bundeskartellamt

Bekanntmachung Nr. 9/​2023
des Beschlusses
nach § 32 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
vom 2. November 2023
in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 20. November 2023

Vom 21. November 2023

Im Verwaltungsverfahren B3-40/​22 gegen

1.
Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, Dortmund
2.
CURA-SAN GmbH, Duisburg
3.
rehaVital Gesundheitsservice GmbH, Hamburg
4.
EGROH Service GmbH, Homberg/​Ohm
5.
Sanitätshaus Aktuell AG, Vettelschoß
6.
Reha-Service-Ring GmbH, Hamburg

zur Prüfung einer Kooperation nach den §§ 1, 19 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) und nach den Artikeln 101 und 102 des Vertrags über die Zusammenarbeit in der Europäischen Union (AEUV) hat die 3. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes am 2. November 2023 beschlossen:

I.

Die von den Beteiligten zu den Nummern 1 bis 6 mit Schriftsatz vom 12. Oktober 2023 angebotenen und in diesem Beschluss in Randziffer 44 aufgeführten Verpflichtungszusagen sind bindend.

II.

Das Verfahren wird nach Maßgabe des § 32b Absatz 1 Satz 2 GWB eingestellt. Vorbehaltlich des § 32b Absatz 2 GWB wird das Bundeskartellamt von seinen Befugnissen nach § 32 GWB und § 32a GWB keinen Gebrauch machen.

III.

Diese Verfügung ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 befristet.

IV.

Die Gebühr für die Entscheidung wird auf […] Euro (in Worten: […] Euro) festgesetzt und den Beteiligten zu den Nummern 1 bis 6 als Gesamtschuldnern auferlegt.

Bonn, den 21. November 2023

B 3 – 40/​22

Bundeskartellamt
3. Beschlussabteilung

Die Vorsitzende
Bangard

*
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214) geändert worden ist.

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