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Bekanntmachung Nr. 4/2023 über die Freigabe eines Zusammenschlusses nach § 43 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

geralt (CC0), Pixabay
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Bundeskartellamt

Bekanntmachung Nr. 4/​2023
über die Freigabe eines Zusammenschlusses
nach § 43 Absatz 2 Nummer 1
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Vom 23. März 2023

Das Bundeskartellamt hat durch Beschluss vom 16. März 2023 den folgenden Zusammenschluss nach § 40 Absatz 2 GWB freigegeben.

Beteiligte Unternehmen:

Erwerberin: FUNKE Mediengruppe GmbH & Co. KGaA, Essen (D)
Zielgesellschaft: BCN Brand Community Network GmbH, München (D)
Weitere Beteiligte: BurdaVerlag GmbH, München (D)
Betroffener Markt: Anzeigenmärkte (Zeitschriften)
Form der Beteiligung: Anteils- und Kontrollerwerb
Bonn, den 23. März 2023

V – 58130 – Fa – 31/​22

Bundeskartellamt
Beschlussabteilung Wettbewerbs- und Verbraucherschutz

Die Vorsitzende
Dr. Sewczyk

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