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Bundespolitik

Bekanntmachung Nr. 2/2024 über die Einleitung des Hauptprüfverfahrens nach § 40 Absatz 1 Satz 1 und § 43 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay
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Bundeskartellamt

Bekanntmachung Nr. 2/​2024
über die Einleitung des Hauptprüfverfahrens
nach § 40 Absatz 1 Satz 1 und § 43 Absatz 1
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Vom 20. Februar 2024

Das Bundeskartellamt hat mit Schreiben vom 19. Februar 2024 nach § 40 Absatz 1 Satz 1 GWB das Hauptprüfverfahren eingeleitet:

Beteiligte Unternehmen:

Erwerber: Thermo Fisher Scientific Inc. Waltham/​MA/​Vereinigte Staaten von Amerika
Erworbener: Olink Holding AB (publ), Uppsala/​Schweden
Betroffener Markt: Life Science Plattform, Proteomik (Proteinanalyse)
Form der Beteiligung: Erwerb der alleinigen Kontrolle
Bonn, den 20. Februar 2024

B3- 26511 – Fa – 25/​24

Bundeskartellamt
3. Beschlussabteilung

Die Vorsitzende
Bangard

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