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Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes

stux (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes

Vom 30. November 2022

Mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 23. August 2021 (BAnz AT 27.08.2021 B10) hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Versorgungsmangel mit medroxyprogesteronacetathaltigen Arzneimitteln in Deutschland festgestellt.

Nach Information des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte hat sich die Versorgungslage mit medroxyprogesteronacetathaltigen Arzneimitteln stabilisiert.

Daher wird festgestellt, dass der in der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 23. August 2021 festgestellte Versorgungsmangel mit medroxyprogesteronacetathaltigen Arzneimitteln in Deutschland nicht mehr vorliegt.

Bonn, den 30. November 2022

114-40000-01 §79

Bundesministerium für Gesundheit

Im Auftrag
Dr. Lars Nickel

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