![]() Bekanntmachung in Bezug auf die nachfolgend aufgeführten Capital Securities der Hybrid Capital Funding I LP und Hybrid Capital Funding II LPAusfall der Zinszahlungen
Am 3. April 2025 hat der Aufsichtsrat der Portigon AG (vormals WestLB AG) den Jahresabschluss 2024, der einen Jahresfehlbetrag von 19,0 Mio EUR ausweist, festgestellt. Unter Bezugnahme auf die §§ 4, 6 und 15 der jeweiligen Emissionsbedingungen geben wir bekannt, dass es bei allen oben genannten Instrumenten zu einem vollständigen Ausfall der jeweils auf die Gewinnperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 bezogenen Zinszahlungen kommt, da die von der Portigon AG geschuldeten maßgeblichen Gewinnbeteiligungszahlungen unter den zugrundeliegenden Stillen Einlagen auf Grund eines fehlenden oder nicht ausreichenden ausschüttungsfähigen Gewinns für das Geschäftsjahr 2024 nicht erfolgen werden. Zinszahlungen unter den Capital Securities sind nicht-kumulativ, d.h. es besteht keine Verpflichtung zur Nachzahlung des ausgefallenen bzw. reduzierten Kupons. Der durch die Teilnahme am Bilanzverlust der Portigon AG für die Geschäftsjahre 2009, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021,2022 und 2023 reduzierte Buchwert der Stillen Einlage und damit der Rückzahlungsbetrag der Capital Securities vermindert sich durch die Teilnahme am Bilanzverlust 2024 der Portigon AG um weitere 0,2557475% auf 2,11234104% des Nennwertes.
Düsseldorf, den 4. April 2025 Portigon AG |

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