„OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft“HamburgGemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz geben wir bekannt:Mehrere Aktionäre haben gegen den auf der Hauptversammlung vom 26. Mai 2025 zu dem Punkt 7 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Änderung der Satzung in § 16 Abs. 1 betreffend den Ort der Hauptversammlung Anfechtungsklage und hilfsweise Nichtigkeitsklage erhoben. Diese Klage ist vor dem Landgericht Hamburg, Kammer 3 für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 403 HKO 68/25 anhängig.
Hamburg, im Juli 2025 „OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft“ Der Vorstand |
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