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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine vorläufige Aussetzung eines Beschlusses zur Nutzenbewertung nach § 35a Absatz 3 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zu Ponesimod (Schubförmige Multiple Sklerose)

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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine vorläufige Aussetzung eines Beschlusses zur Nutzenbewertung
nach § 35a Absatz 3 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zu
Ponesimod
(Schubförmige Multiple Sklerose)

Vom 2. Dezember 2021

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2021 beschlossen:

I.

Die zweckmäßige Vergleichstherapie für Patientenpopulation a) wird wie folgt bestimmt:

Erwachsene mit schubförmiger Multipler Sklerose (RMS), die bislang noch keine krankheitsmodifizierende Therapie erhalten haben oder mit krankheitsmodifizierender Therapie vorbehandelte Erwachsene, deren Erkrankung nicht hochaktiv ist:

Interferon beta-1a oder Interferon beta-1b oder Glatirameracetat oder Dimethylfumarat oder Teriflunomid oder Ocrelizumab unter Berücksichtigung der Zulassung
II.

Das IQWiG wird beauftragt, eine Nutzenbewertung für das Fertigarzneimittel Ponvory mit dem Wirkstoff Ponesimod für die Patientenpopulation a) nach § 35a Absatz 2 Satz 1 SGB V auf Grundlage des vom pharmazeutischen Unternehmers gemäß § 35a Absatz 1 Satz 3 SGB V bereits vorgelegten Dossiers durchzuführen. Die Nutzenbewertung des IQWiG soll am 1. März 2022 auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht werden.

III.

Die Beschlussfassung zur Nutzenbewertung nach § 35a Absatz 3 Satz 1 SGB V des Fertigarzneimittels Ponvory mit dem Wirkstoff Ponesimod für die Patientenpopulation a) wird für einen Zeitraum von sechs Monaten vorläufig ausgesetzt.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 2. Dezember 2021

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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