Startseite Allgemeines Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Anlage 1.1 Buchstabe a onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 2: gynäkologische Tumoren – Appendix
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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Anlage 1.1 Buchstabe a onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 2: gynäkologische Tumoren – Appendix

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Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V:
Anlage 1.1 Buchstabe a onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 2:
gynäkologische Tumoren – Appendix

Vom 22. November 2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 22. November 2024 beschlossen, die Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V (ASV-RL) in der Fassung vom 21. März 2013 (BAnz AT 19.07.2013 B1), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 21. März 2024 (BAnz AT 23.08.2024 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

In Anlage 1.1 Buchstabe a Tumorgruppe 2 Nummer 6 Abschnitt 1 des Appendix wird die Zeile mit der GOP 19328 wie folgt gefasst:

In Abschnitt l des Appendix wird die Gebührenordnungsposition 19328 (DNA- und/​oder mRNA-Nachweis ausschließlich von High-Risk-HPV-Typen sowie gegebenenfalls Genotypisierung) gemäß den Regelungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) fachgruppenspezifisch neu zugeordnet.

II.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 22. November 2024

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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